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Allgemeinverfügung über das Verbot der Tätigkeit von erlaubnispflichtigen Kindertagepflegestellen
(TB) Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Tätigkeit von erlaubnispflichtigen Kindertagepflegestellen.
Wie schon bei Kitas und Grundschulen gibt es für Kinder deren Eltern im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten die Möglichkeit einer Notbetreuung.
Das Formular für die Notbetreuung ist von den Erziehungsberechtigten auszufüllen, vom Arbeitgeber zu bestätigen und der Tagesmutter vorzulegen.
[Anm. d. R.: Links und Formular nochmal weiter unten.]
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