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Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt Allgemeinverfügungen für den Umgang mit Corona
(TB) Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Brandenburg vom 12.03.2020 erlässt der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland Allgemeinverfügungen für den Umgang mit Corona:
Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsamt des Landkreis Märkisch-Oderland schriftlich oder per Mail angezeigt werden. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.
Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet (dazu zählt der Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten. In Krankenhäusern gilt dies natürlich nicht für behandlungsbedürftige Patienten. Für medizinisches Personal, das sich in Risikogebieten aufgehalten hat, gelten Ausnahmen: Ohne Symptome darf es in medizinischen Einrichtungen zwar arbeiten, muss aber bei Kontakt mit Patienten Schutzausrüstung tragen. Außerdem wird kontinuierlich ein Corona-Test gemacht.
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.maerkisch-oderland.de/de/startseite.html
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