Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFuchsbau | zur StartseiteTankstelle | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteGrundschule | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteRewe | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrundschule | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Leitfaden zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen

15. 01. 2025

Das Amt Märkische Schweiz hat einen neuen Leitfaden erstellt, um ehrenamtlichen Bürgermeistern, Ortsvorstehern, Vereinen und Vereinigungen eine strukturierte Anleitung zur Organisation öffentlicher Veranstaltungen zu bieten. Diese Veranstaltungen sind eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in unserer Region.

 

Auszugsweise Inhalte:

  1. Sinn und Zweck: Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders und kulturellen Lebens. ​

  2. Planung: Sorgfältige Planung und Einhaltung von Rechtsvorschriften (Brandschutz, Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Jugendschutz, Straßenverkehrsrecht). ​

  3. Verantwortung des Veranstalters: Der Veranstalter trägt die Verantwortung und muss alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. ​

  4. Sicherheit und Ordnung: Maßnahmen wie Einlasskontrollen, Ordnerdienste und Zusammenarbeit mit der Polizei.

  5. Haftung und Versicherungsschutz: Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen. ​

  6. Antragstellung: Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens einen Monat vorher angezeigt werden. ​

  7. Zuständigkeiten: Verschiedene Behörden sind je nach Art und Größe der Veranstaltung zuständig. ​

  8. Veranstaltungsort: Zustimmung des Eigentümers oder Sondernutzungserlaubnis erforderlich. ​

  9. Genehmigungspflichtige Tatbestände: Baurechtliche Anforderungen, verkehrsrechtliche Erlaubnisse, Lärmschutz, Feuerwerke, Ausschank und Verzehr von Speisen, Durchführung von Märkten, Abfallentsorgung, Tombola. ​

  10. Lebensmittelhygiene: Einhaltung der Hygienevorschriften und Trinkwasserqualität. ​

  11. Jugendschutz: Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. ​

  12. Sonstige Informationen: Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes, Vertragsgestaltung, Künstlersozialabgabe, GEMA-Anmeldung.

 

Dieses Dokument dient als erste Orientierungshilfe und unterstützt dabei, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Es handelt sich um die erste Version, und Rückmeldungen zur Weiterentwicklung des Leitfadens können direkt an die hinterlegten Kontaktdaten des Amts Märkische Schweiz gesendet werden.

 

Das Dokument (im Entwurfsstatus!) ist im Anhang dieser Meldung verlinkt

 

Bild zur Meldung: Leitfaden zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24. 06. 2025 - Uhr bis Uhr

 

24. 06. 2025 - Uhr bis Uhr

 

24. 06. 2025 - Uhr

 

Immer aktuell

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren.

Dauerhaft wichtig

Schauen Sie gern über die untenstehenden Links nach regelmäßigen Veranstaltungen:

➔ Alle Veranstaltungen

➔ Gremiensitzungen

    


Verkehrseinschränkungen

 © analogicus / pixabay.com (5036312) 

   klicken für mehr Informationen


 

Partnergemeinde

Logo_Zwiezyn

Gmina Zwierzyn

 
SportplatzTourismuspavillonLuftbilder - Steffen BuschLuftbilder - Steffen BuschBahnhof HerrenseeGrundschuleBahnhofstrasseBahnhofstrasseLuftbilder - Steffen Busch