Grundschule | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteRewe | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFuchsbau | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteTankstelle | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrundschule | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Strafbare Handlungen - Wahlplakate zerstört

Rehfelde, den 13. 05. 2019

(HGH) Am vergangenen Samstag wurden in der Rehfelder Ernst - Thälmann - Straße heruntergerissene Wahlplakate aufgefunden. Der oder die Täter sollten wissen, dass die Beschädigung von Wahlplakaten eine strafbare Handlung ist. Nach §303 Strafgesetzbuch wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Wer also unerlaubt ein Wahlplakat abreißt, beschädigt eine fremde Sache und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Nach vorliegenden Informationen wurde entsprechend Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Das Nachrichtenportal für Brandenburg - MOZ.de berichtet unter der Überschrift „Wahlkampf - Protest mittels plakatloser Laternenmasten“.

Lesen Sie den Bericht --> hier

 

Bild zur Meldung: Strafbare Handlungen - Wahlplakate zerstört

Veranstaltungen

Immer aktuell

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren.

Aufruf

 

Schauen Sie gern über die untenstehenden Links nach regelmäßigen Veranstaltungen:

➔ Alle Veranstaltungen

➔ Gremiensitzungen

 


Partnergemeinde

Logo_Zwiezyn

Gmina Zwierzyn

 
Luftbilder - Steffen BuschBahnhof HerrenseeLuftbilder - Steffen BuschTourismuspavillonGrundschuleBahnhofstrasseLuftbilder - Steffen BuschSportplatzBahnhofstrasse