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MPK-Beschluss zu Covid-19: Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen bis zum 7. März

12. 02. 2021

Die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen im Grundsatz bis einschließlich 7. März verlängert werden. Für den Einzelhandel, die Gastronomie, Kultur und Sport werden Bund und Länder bis zum 3. März eine Strategie für Öffnungsschritte erarbeiten. Um die Bildung und Zukunft der Kinder zu gewährleisten, starten die Grundschulen noch im Februar mit dem Wechselunterricht. Friseurbetriebe können ab 1. März bundesweit wieder öffnen, da insbesondere ältere Menschen auf die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung angewiesen sind.

Die Auszahlung der für die Wirtschaft wichtigen Überbrückungshilfe III beginnt im Februar. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll bis Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden. Dafür werden Impfstofflieferungen und Impfkapazitäten in einem Nationalen Impfplan zusammengebracht.

Mit den heutigen Daten ist die Zahl bestätigter Corona-Fälle innerhalb von 24 Stunden um 356 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 71.646 Brandenburgerinnen und Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg mit heutiger Meldung um 48 auf 2.712. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt bei 79,5. Am Tag der letzten MPK (19. Januar) betrug der Wert noch 229,7.

Trotz der sinkenden Infektionszahlen sind insbesondere auch aufgrund der verstärkt auftretenden Virus-Mutationen weitere erhebliche Anstrengungen bei der Pandemiebekämpfung erforderlich. Die ungebremste Ausbreitung der als deutlich ansteckender geltenden Virusmutationen könnte die bisher erreichten Erfolge bei der Pandemiebekämpfung gefährden. Deswegen ist zur Weiterführung der Beschränkungen und der Schutzmaßnahmen u.a. im MPK-Beschluss festgehalten:

Die bisherigen Einschränkungen werden grundsätzlich bis einschließlich 7. März verlängert (z. B. Kontaktbeschränkungen, Schließungen Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels, Sport und Kultureinrichtungen).

Um Ansteckungen bei privaten Zusammenkünfte zu vermeiden, sollte der Personenkreis, in dem Kontakte stattfinden, möglichst gleichbleiben.  Es bleibt bei der Festlegung, dass Treffen nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. In Brandenburg gilt das nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Die besonders schützenden sogenannten medizinischen Masken (z. B. OP-Masken und FFP2-Masken), die verpflichtend im ÖPNV und überregionalen Bahnverkehr sowie in Geschäften zu tragen sind, sollen auch im privaten Umfeld und am Arbeitsplatz getragen werden.

Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollten unterbleiben. Das gilt auch für überregionale touristische Ausflüge.

Um Kontakte am Arbeitsplatz - und damit potentielle Ansteckungen - zu vermeiden, soll das Homeoffice weiterhin intensiv genutzt werden.

 Angesichts der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern können Lockerungen nur sehr vorsichtig und Schritt für Schritt umgesetzt werden. Um eine dritte Welle zu vermeiden, sollten die Infektionszahlen hierbei so niedrig wie möglich sein. Bund und Länder haben vereinbart, dafür bis Anfang März eine Öffnungsperspektive abzustimmen. Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer Inzidenz von 35 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen) den Einzelhandel sowie Museen und Galerien umfassen.

(Quelle: https://amt-maerkische-schweiz.de)

 

Bild zur Meldung: MPK-Beschluss zu Covid-19: Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen bis zum 7. März

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