Landrat erlässt Allgemeinverfügung - Betretungsverbot für Alten- und Pflegeeinrichtungen

Rehfelde, den 18. 03. 2020

(TB/IR) Das Betreten von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege- und Intensivpflege Wohngemeinschaften wird untersagt.


Davon ausgenommen sind unter anderem Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz.

 

Ebenfalls von den Betretungsverboten ausgenommen sind Angehörige von Not- und Härtefällen, bei denen eine lebensbedrohliche Situation vorliegt oder wenn der Einrichtungsbewohner aufgrund des Gesundheitszustandes nicht selbst Kontakt über das Telefon aufnehmen kann (z.B. von palliativ-medizinisch behandelten Personen) sowie die in der jeweiligen Einrichtung für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Beschäftigten.

 

Das neuartige Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.

 

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS- CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.

 

 

Bild zur Meldung: Büro Landrat