Förderung für Vereine bis 31.10.19 beantragen!

07. 10. 2019

(PG) Liebe Vereinsvorsitzende von Rehfelde,

 

die Gemeindevertretung von Rehfelde schätzt Ihre Arbeit in den Vereinen als wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Die Förderung des Ehrenamtes und des bürgerlichen Engagements steht für alle Gemeindevertreter und mich als Bürgermeister an vorderster Stelle. Sie leisten in den Vereinen wesentliche Beiträge für den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde.

 

 

Die generationsübergreifende Arbeit im sportlichen, musischen, geselligen und kulturellen Leben wird durch Sie und Ihre Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder im Verein maßgeblich geleistet. Zur Förderung und Unterstützung Ihrer Vereinstätigkeit leistet die Gemeinde gerne einen ideellen und materiellen Beitrag im Rahmen der „Richtlinie zur Vereinsförderung in der Gemeinde Rehfelde“. Kooperative Projekte und gemeinsame Angebote von mehreren Vereinen werden finanziell vorrangig unterstützt. Eine Indirekte Förderung durch die Bereitstellung von Anlagen, Räumlichkeiten und Einrichtungen wird ebenfalls gefördert.

 

Sollten Sie für das kommende Kalenderjahr 2020 eine Förderung für Ihren Verein oder in Gemeinschaft für gemeinsame Angebote einreichen wollen, denken Sie bitte an die Antragsfrist. Die Anträge auf direkte und indirekte Förderung müssen bis zum 31.10.19 im Amt Märkische-Schweiz eingegangen sein. Nutzen Sie dafür die Formblätter aus der Richtlinie. 

 

Nachzulesen unter der Richtlinie zur Förderung von Vereinen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Patrick Gumpricht

ehrenamtlicher Bürgermeister

 

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