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Auf gute Nachbarschaft…..

Rehfelde, den 18. 12. 2012

Knallerbsenstrauch, Grenzzaun, Rasenmäherlärm. Natürlich möchte jeder von uns mit seinem Nachbar in Frieden und Freundschaft zusammenleben, wenn da nur nicht die vielen Anlässe wären, über die man sich so leicht mal aufregen kann. Und Schwupps: wenn man aufgeregt ist, findet man nicht so leicht das richtige Wort.

Kaum hat man sich´s versehen, so folgt dem aufgeregten Wort nicht etwa sie gute Einsicht des Angesprochenen, der sich entschuldigt, künftig anders handelt und zur Versöhnung noch einen Kasten Bier vorbei bringt. Nein, im Gegenteil. Der Angesprochene regt sich seinerseits auf. Dabei findet auch er nicht die idealen Worte.

Und schon ist er da, der Nachbarschaftskonflikt. Von Konflikt spricht man, wenn bei einem Miteinander zumindest einer den anderen in einer Art erlebt, durch die er sich beeinträchtigt fühlt. Meistens fühlen sich aber ganz schnell beide nicht mehr wohl in ihrer Haut, wenn sie an den jeweils anderen Denken. Man weicht sich aus, das Gespräch bricht ab. Während der Funkstille wächst der Groll. Man möchte ja in Frieden leben, aber wie?

Die Erfahrung lehrt: Nur wer redet, hat eine Chance auf Einigung. Aber reden ist nicht gleich reden. Am größten sind die Chancen auf Einigung, wenn das Reden in ruhiger, sachlicher Atmosphäre an einen neutralen Ort erfolgt.

Als Schiedsfrau des Amtes Märkische Schweiz bin ich dafür da, Gespräche zwischen Konfliktpartnern zu moderieren. Die Aufgabe einer Schiedsperson ist „schlichten statt richten“. Ich fälle also kein Urteil. Vielmehr gebe ich in ruhiger sachlicher Atmosphäre an einem neutralen Ort beiden Parteien die Möglichkeit zu einer gründlichen Aussprache. Gemeinsam zu Beginn vereinbarte Gesprächsregeln helfen dabei. Finden die Parteien am Ende eine Einigung – und das ist meistens der Fall – so fertige ich über diese Einigung ein amtliches Protokoll. Unterzeichnen beide Seiten das Protokoll, hat es selbst vor Gericht Bestand (d.h. es ist vollstreckungsfähig).

Ich bin ehrenamtlich tätig. Trotzdem entstehen für eine Schiedsverhandlung gesetzlich vorgeschriebene Kosten in Höhe von circa 50 Euro, die vor Antragstellung einzuzahlen sind. Wenn Sie an einer gütlichen Streitbeilegung interessiert sind, lade ich Sie ein, mit mir Kontakt aufzunehmen (Tel: 033433 – 56014). Bei dem Informationsgespräch vor Antragsstellung ist es wie mit dem Fragen allgemein: es kostet nichts.

Johanna Wirth, Schiedsfrau

 

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