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Der Landkreis informiert : Jahresgebührenbescheid für die Abfallentsorgung

Rehfelde, den 26. 02. 2021
Vorschaubild zur Meldung: Der Landkreis informiert : Jahresgebührenbescheid für die Abfallentsorgung

Am 1. März 2021 werden an alle Gebührenpflichtigen im Landkreis Märkisch-Oderland die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2020/2021 versandt.
Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2020/2021, die am 1. März 2021 an alle Gebührenpflichtigen versendet werden, enthalten den Abrechnungsbescheid für das Jahr 2020 und die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2021.
In den Abfallentsorgungsgebühren sind die Grundgebühr, die Abfallbehältergebühr, die Leistungs-/Leerungsgebühr und ggf. die Behälterwechselgebühr sowie die Holgebühr enthalten.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Gebührenbescheid alle Änderungen zu Personen bis einschließlich 15. Dezember 2020 berücksichtigt sind. Änderungen zur Personenzahl nach diesem Datum werden im nächsten Änderungsbescheid aufgeführt.
Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren ist der 1. April 2021. Überweisungen richten Sie bitte unter Angaben des Kassenzeichens auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto. 
Bei Fragen zum Gebührenbescheid können Sie uns gerne per Brief, E-Mail, Fax oder mittels Kontaktformular auf der Internetseite des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (EMO) kontaktieren.
https://www.entsorgungsbetrieb-mol.de/de/kontaktformular.html

Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den im Gebührenbescheid angegebenen Telefonnummern wie folgt zur Verfügung:

Montag8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag    8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch    8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag  8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag  8:00 bis 12:00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl von Gebührenbescheiden nahezu gleichzeitig zugestellt wird. Daher kommt es, insbesondere Anfang März, zu einem sehr hohen Anrufaufkommen und folglich auch zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Vorsprache im EMO ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten.

Seelow, 26. Februar 2021

 

Bild zur Meldung: © Alexas_Fotos / pixabay.com (812448)

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