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Unerlaubtes Entsorgen von Grünabfällen ist kein Kavaliersdelikt

Rehfelde, den 22. 06. 2017
Vorschaubild zur Meldung: Unerlaubtes Entsorgen von Grünabfällen ist kein Kavaliersdelikt

(Pressemitteilung 48/2017 Landkreis MOL) Trotz bequemer Entsorgungsangebote im Landkreis werden Garten- und Grünabfälle oftmals in Wäldern oder an Straßen und Feldwegen entsorgt. Durch die auf den „wilden“ Ablagerungsflächen ablaufenden unkontrollierten Zersetzungsprozesse verändert sich das Nährstoffangebot im Waldboden. Außerdem siedeln sich Gartenpflanzen an, die nicht in den Wald gehören. Sie verdrängen Waldpflanzen und stören das ökologische Gleichgewicht.

Gartenbesitzer, die Grün- und Gartenabfälle außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen wild entsorgen, verstoßen gegen Abfall- und Forstrecht. Gemäß Waldgesetz gilt die Entsorgung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Nach § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind sogar bis zu 100.000 Euro Bußgeld zu erheben, wenn Abfälle nicht in den zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgt werden.

Der Landkreis Märkisch-Oderland bietet unterschiedliche Entsorgungswege an. Neben dem Kompost im eigenen Garten, gibt es die Möglichkeit offizielle Banderolen und Laubsäcke für die Entsorgung von Ast- und Strauchwerk oder Laub- und Pflanzenabfällen zu erwerben. Größere Mengen Grün- und Gartenabfälle können auch zu zugelassenen Kompostierungsanlangen gebracht werden.

Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland www.maerkisch-oderland.de/abfallentsorgung unter dem Bereich Grünabfallsammlung.

Seelow, 21. Juni 2017

 

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