Rehfelde-EigenEnergie eG eingetragene Genossenschaft
Rehfelde, den 09. 03. 2013
(HG) Am 1. März 2013 wurde die Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie eG vom Amtsgericht Frankfurt/Oder in das Genossenschaftsregister eingetragen. Das ist für alle Mitglieder der Genossenschaft, es sind inzwischen 136, eine gute Nachricht. Denn nunmehr entfällt das Kürzel i.G. (in Gründung) und die Genossenschaft ist in ihrer Handlungsfähigkeit nicht mehr eingeschränkt. Das heißt, der Vorstand kann ab jetzt mit den Partnern die notwendigen Verträge nicht nur vorbereiten, sondern auch rechtsgültig abschließen. Somit ist der Weg frei für die Umsetzung der ersten Photovoltaik-Projekte noch in diesem Jahr.
Voraussetzung für die Eintragung war die Prüfung der Satzung und des Geschäftsplanes durch den Genossenschaftsverband, dessen Mitglied die Rehfelde-EigenEnergie eG inzwischen ist. Insbesondere die Prüfung des Geschäfts- und Wirtschaftsplanes und der positive Bescheid dazu gibt uns die Sicherheit, dass unser Geschäftsmodell tragfähig ist. In der Folgezeit wird jeder Jahresabschluß der Genossenschaft vom Verband geprüft werden und das Prüfergebnis entsprechend unserer Satzung der Generalversammlung vorgelegt werden.
Mit der Registrierung der Genossenschaft ändert sich auch das bisherige Verfahren der Aufnahme neuer Mitglieder. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte durch Unterschrift unter die Satzung der Bürger noch Gründungsmitglied werden, ab jetzt ist die Mitgliedschaft zu beantragen und muß vom Vorstand bestätigt werden. Das Beitrittsformular erhalten Interessenten auf Anforderung zugeschickt bzw. es kann HIER heruntergeladen werden.
Machen Sie davon Gebrauch, die Rehfelde-EigenEnergie eG freut sich über jedes neue Mitglied.
Bild zur Meldung: Rehfelde-EigenEnergie eG eingetragene Genossenschaft
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